Stefanie Heiberger
Ansprechpartnerin für Spenden
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Wir sind dankbar für jede Zuwendung, mit der Sie die Arbeit unserer Stiftung fördern. Selbstverständlich können Sie diese steuerlich geltend machen. Hierfür benötigen Sie, abhängig vom Spendenbetrag, offizielle Dokumente wie den vereinfachten Zuwendungsnachweis bzw. eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung).
Wenn Sie die Stiftung Weltkirche in der Diözese Rottenburg-Stuttgart (Stiftung des öffentlichen Rechts) mit bis zu 300 Euro im Jahr unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns.
Für den Nachweis Ihrer Unterstützung laden Sie sich den vereinfachten Zuwendungsnachweis herunter. Diesen legen Sie mit den darin genannten Dokumenten dem Finanzamt vor.
Für Zuwendungen über 300 Euro ist als Nachweis eine von der Stiftung Weltkirche in der Diözese Rottenburg-Stuttgart ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster erforderlich, die wir Ihnen automatisch zusenden.
Die Stiftung Weltkirche in der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist als inländische juristische Person des öffentlichen Rechts berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Die Zuwendungen werden ausschließlich für kirchliche / mildtätige / gemeinnützige Zwecke verwendet.
Herzlichen Dank für Ihre Spende!
Kontaktieren Sie uns in diesem Falle.
Mit folgendem Formular können Sie eine Zuwendungsbestätigung anfordern (auch im Falle einer Spende kleiner 300 Euro).