Der Stiftungsvorstand leitet die Stiftung, führt die laufenden Geschäfte und verwaltet das Stiftungsvermögen. Darüber hinaus wählt er geeignete Förderprojekte aus und entscheidet im Rahmen des Haushaltplanes über die Vergabe der Fördermittel und kümmert sich um die finanzielle Weiterentwicklung der Stiftung.
Der Stiftungsrat besteht aus fachkundigen Persönlichkeiten in leitenden Positionen, die zusammen mit dem Stiftungsvorstand die Stiftung tragen, unterstützen und weiterentwickeln. Der Stiftungsrat trifft als oberstes Beschlussorgan die grundlegenden Entscheidungen über die Verwirklichung der Stiftungszwecke, stellt den Haushaltsplan auf und entscheidet über die Vergabe von Stiftungsmitteln.
Er setzt sich aktuell aus den folgenden Mitgliedern zusammen: